Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Strandhotel Dagebüll GmbH & Co. KG Nordseestraße 2-4 / 25899 Dagebüll

Geltungsbereich: Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie die Überlassung von Räumen zur Durchführung von Veranstaltungen, Banketten, Seminarren, etc. inklusive für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Die Unter – oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Geschäftsbedingungen des Gastes bzw. Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart und rückbestätigt wurde. Des Weiteren gelten die u.s. AGB´s auch für Pensionszimmer und Ferienwohnungen.

Vertragsabschluss,- partner; Verjährung

1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Gastes/Auftraggebers durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2) Vertragspartner ist das Strandhotel Dagebüll GmbH & Co.KG (vorliegend „Hotel“ genannt) und der Gast/Auftraggeber. Hat ein Dritter als Auftraggeber für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Somit im Folgenden der Begriff der Begriff „Gast“ verwendet wird, gelten die Bestimmungen gleichermaßen für den Auftraggeber, der für Dritte bucht.

3) Alle Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 1989 Abs. 1 BGB Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer und Räume entsprechend der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2) Der Gast verpflichtet sich, die für die Zinmerüberlassung und die von Ihm in Anspruch genommenen Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne vorherige Zustimmung des Gastes entsprechend anzupassen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, maximal jedoch um 10% anheben.

4) Die Preise können vom Hotel zudem geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

5) Sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart, ist die Rechnung sofort fällig zahlbar rein netto ohne Abzüge bis spätestens 5 Tage nach Erhalt. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen - auch während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel durch Erstellung einer Zwischenrechnung – und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe (derzeit 8%) bzw.- bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist – in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel 9,-€ Mahngebühr erheben.

6) Das Hotel ist bei Vertragsabschluss oder danach – berechtigt unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist berechtigt zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages insbesondere bei jeglicher Art der Kreditierung der Vergütung Auskünfte über den Gast bei Auskunfteien (Creditreform/SCHUFA) einzuholen.

7) Der Gast wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten im Sinne des BDSG/DSGVO von ihm ausschließlich für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages gespeichert und bearbeitet werden.

8) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung / Nichtinanspruchnahme von Leistungen des Hotels bzw. vorzeitige Abreise) / Rücktritt des Hotels

1) Ein Rücktritt des Gastes von dem Hotel geschlossenen Vertrag bzw. dessen Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht bzw. nicht in dem bestellten Umfang oder nicht über den vereinbarten Zeitraum in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in allen Fällen des Leistungsverzugs des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder wenn dem Gast ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlung - oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzugs des Hotels oder einer von ihm vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

2) Bei vom Gast nicht bzw. nicht in dem gebuchten Umfang bzw. nur über einen kürzeren als dem vereinbarten Zeitraum in Anspruch genommenen Zimmern kann das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie den eingesparten Aufwendungen anrechnen.

3) Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Bei Nicht Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ab 30 Tage vor der Anreise ist der Individualgast verpflichtet 80% des Übernachtungspreises (mit Frühstück oder ohne) 40% für Halbpension – und 35% für Vollpensionsarragngements zu zahlen.

4) Bei Teil- oder Gesamtstornierungen von vertraglichen Leistungen zwischen 8 und 4 Wochen vor Anreise bzw. Veranstaltungsbeginn / Anreisetermin des Busveranstalters ist der Veranstalter / Busunternehmer verpflichtet 80% des Gesamtbuchungsvolumens (der Stornierung / Nichtinanspruchnahme) zu zahlen.

Rücktritt des Hotels

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, siehe oben, ist das Hotel seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Das Gilt auch wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder sonstige offene Forderungen nicht beglichen – im Mahnprozess sind. Der Gast hat keinen Anspruch auf Schadensersatz- und oder sonstige Ausgleichszahlungen. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr zur Verfügung und müssen bis 11:00 Uhr geräumt werden, sollte eine spätere Räumung, verursacht durch den Gast das Hotel in die Lage bringen das Zimmer nicht mehr vermieten zu können, so werden 80% des aktuellen Tagesrate dem Gast gegenüber in Rechnung gestellt. Die Anreise muss bis 18:00 Uhr erfolgen, spätere Anreisen ohne schriftliche Meldung an das Hotel werden nicht akzeptiert und das Hotel hat das Recht das Zimmer anderweitig zu vergeben und / oder die Buchung dem Gast mit 80% zu berechnen.

Haftung & Haftung des Gastes

1) Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtung aus dem Beherbergungsvertrag. Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen. Das Hotel haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der vom Gast eingebrachten Sachen einschließlich PKW. Der Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Geld und Wertgegenstände die er in der Unterkunft zurücklässt und verzichtet gegenüber dem Hotel auf alle bekannten und unbekannten Haftungsansprüchen auf Grund von Verlust / Zerstörung oder Beschädigung von Wertgegenständen in den Unterkünften. Das gilt auch für vom Hotel zurückgeschickte Fundsachen, auch hierfür haftet das Hotel nicht.